
Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, die Honorargestaltung durch den Wahlarzt ist frei.
Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80% des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Honorars !!!), das entspricht in etwa 20 bis 25 % des bezahlten Honorars.
Je nach Krankenkassa und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) kann die Ersatzleistung jedoch unterschiedlich hoch sein.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt. Überweisungen zu anderen Ärzten werden in der Regel von den Kolleginen und Kollegen genauso wie Überweisungen von Ärzten mit Kassenverträgen behandelt.
Das Wahlarztsystem bringt Ihnen als Patient viele
Vorteile:
• schnelle Behandlungstermine
• kurze Wartezeiten
• ausreichend Zeit für Gespräche und Beratungen